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Aktionsreiche Weihnachtsfeier der Jugendfeuerwehr Tanna

Am Freitag den 29.11. fand unsere Weihnachtsfeier im Event Center Playhouse Plauen statt.
Bei 3 Spielrunden Lasertag in 4 farblich getrennten Gruppen,wurde auf der großen Spielfläche versucht, möglichst viele gegnerische Mitspieler mittels Laserstrahl und Phaserkanone zu treffen und damit Punkte zu sammeln.
Das diese Art von Mannschaftssport nicht allein dem wahllosen herumballern in den leeren Raum dient, wurde den meisten schnell klar. Es gibt so einige Regeln, wie nach einem Eigentreffer 5 Sekunden gesperrt zu sein. Immer wechselnde Bonusziele und die vielen Deckungen und Barrikaden lassen nur strategisches und überlegtes Handeln zu. Zudem muss man mit beiden Händen am Phaser die Schüsse frei geben.
Nach dem Spiel kann man auf einem Monitor alle Punkte und Auswertungen jedes einzelnen verfolgen.

Zwischen den Spielrunden konnten die Mitglieder die vorhandenen Aktivitäten wie Kletterwand, Hüpfburg, Trampolin, Tischkicker nutzen. Nach 2 Spielrunden wurde sich gestärkt. Ganze 8 Pizzen und Getränke verputzen die sichtlich ausgehungerten Jugendlichen.
Wieder einmal war es möglich, den Mitgliedern und aktiven Betreuern eine kleines Weihnachtsgeschenk als Dankeschön überreichen zu dürfen.

Gegen 20.30 Uhr waren wir wieder in Tanna zurück. Das Resümee der Veranstaltung war ein voller Erfolg und die richtige Wahl den steigenden Ansprüchen der immerhin durchschnittlich 13 Jährigen Jugendlichen gerecht zu werden.

Im Namen aller Betreuer/Ausbilder bedanken wir uns für die Präsente der Eltern und der Kindern. Wir waren sichtlich gerührt.

Zu guter Letzt möchte ich einen besonderen Dank an die Firma ATT-Tappert richten, welche uns den Eintritt in die Arena finanzierte.

Daniel Könitzer

4. Walter-Berger-Hallenturniere der G- und F-Junioren

In der Tannaer Turnhalle fanden in vierter Auflage die Hallenturniere für G-(U7) und F-Junioren (U9) um den Walter-Berger-Wanderpokal statt, der Initiator und Förderer des Turnhallenbaus von 1924 bis 1927 war.
Dabei waren beide Turniere bis zum Schluss spannend und umkämpft. Bei den G-Junioren konnte sich der ESV Lok Plauen mit 13 Punkten durchsetzen und dabei den Pokalverteidiger VfB Steudnitz (12 Punkte) auf den 2. Platz verweisen. Dritter wurde der FSV Schleiz mit 10 Punkten.
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FSV Hirschberg – SG SV Grün-Weiß Tanna 2:4 (2:1)

 
Ein umkämpftes Oberlandderby konnten die Tannaer nach einem 0:2 Rückstand drehen und fuhren insgesamt noch einen verdienten Sieg ein. Die Gäste begannen auch stürmich und vergaben gleich zu Beginn drei Großchancen. Nach einem Sololauf von Gebhardt verfehlte der freistehende Tino Kaiser das Tor, traf Steinig nach einer Ecke den Pfosten und Müllers Kopfball wurde von Töpel auf der Linie geklärt. Mit Glück hielt der FSV in dieser Anfangsphase die Null, konnte aber ab der 10.
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SG Tanna/Oettersdorf – VfR Bad Lobenstein 1:2 (1:1)

Vier Minuten Spielzeit fehlen unserer Spielgemeinschaft am Schluss, um sich für eine tolle Mannschaftsleistung mit einem Punktgewinn gegen das Spitzenteam aus Lobenstein zu belohnen. Einen Zuordnungsfehler in unserer Innenverteidigung können die Koseltaler mit einem Steckball auf Höhe der Mittellinie in den Lauf des Mittelstürmers ausnutzen. Der verwertet diesen zur 2:1 Führung und Endstand in der 76. Minute.
Dabei hätte dieses Spiel nach Spielverlauf und Chancenverteilung eigentlich keinen Sieger verdient gehabt. Unsere Mannschaft präsentiert sich von der ersten bis zur letzten Minute zweikampf- und laufstark und hält sich damit gegen den Favoriten im Spiel.
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Tanna – Hirschberg

Derby in Hirschberg. Anstoß 14:00. Mehr muss man nicht sagen.
Bis dahin – Gut Kick
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Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Hinweise zur Umsetzung der Gesetzesänderung

Der Thüringer Landtag hat in seiner Sitzung am 12. September 2019 das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Dieses ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Was ist der Inhalt des Gesetzes?

Künftig werden Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr von den Grundstückseigentümern über Beiträge mitfinanziert. Dies betrifft alle Maßnahmen, bei denen die sachlichen Beitragspflichten erst nach dem 31. Dezember 2018 entstehen würden. Hierbei
handelt es sich um eine Stichtagsregelung. Diese gesetzgeberische Entscheidung ist von den Gemeinden zu beachten. Soweit es bislang noch nicht erfolgte, sind für die bis zu diesem Stichtag entstandenen Beitragspflichten durch die Gemeinden daher noch Straßenausbaubeiträge zu erheben.

Wann entsteht die sachliche Beitragspflicht?

Damit die sachliche Beitragspflicht entstehen kann, muss zunächst eine Beitragssatzung vorliegen. Darüber hinaus muss die Straßenausbaumaßnahme oder die Teilmaßnahme (z. B. Erneuerung des Gehwegs) beendet sein. Dabei wird nicht nur auf die technische Fertigstellung der Baumaßnahme abgestellt. Vielmehr ist regelmäßig der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die letzte Unternehmerrechnung für die Baumaßnahme bei der Gemeinde eingeht. Die Gemeinden sind gehalten, die Grundstückseigentümer über den Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme in geeigneter Form zu unterrichten.

Warum wurde im Gesetz auf das Entstehen der Beitragspflicht abgestellt?

Dem Gesetzgeber war es wichtig, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rechtssicher zu gestalten. Daher wurde im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens ein rechtswissenschaftliches
Gutachten in Auftrag gegeben, mit welchem die wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geprüft werden sollten. Dies betraf auch Fragen des zu wählenden Stichtags.
Würde auf den Erlass oder die Bestandskraft des Beitragsbescheides abgestellt, könnte dies dazu führen, dass in der Übergangszeit nicht alle Anlieger gleichermaßen an den Investitionskosten für ein und dieselbe Baumaßnahme beteiligt würden. Dies wurde in dem Gutachten als eine nicht zulässige Ungleichbehandlung angesehen, weil dinglich berechtigte Anlieger derselben Ausbaustraße unter Umständen verschieden behandelt werden. Dies sei
schwer begründbar, da es andere Differenzierungskriterien gäbe, die eine Gleichbehandlung der von den konkreten Ausbaumaßnahmen Bevorteilten gewährleisten können.

Deshalb hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, bei der Stichtagsregelung auf ein sogenanntes maßnahmenbezogenes Kriterium – nämlich das Entstehen der Beitragspflicht – abzustellen.
Dies ermöglicht es, alle Grundstückeigentümer, bei denen die Straße bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes fertig hergestellt war, unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses oder der Bestandskraft des Beitragsbescheides gleich zu behandeln.

Was gilt bei wiederkehrenden Beiträgen?


Anders als bei einmaligen Beiträgen entsteht die Beitragsschuld bei wiederkehrenden Beiträgen jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Kalenderjahr. Deshalb werden wiederkehrende Beiträge, bei denen die Beitragsschuld spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2018 entstanden ist, ebenfalls noch erhoben. Das heißt, die bis einschließlich 2018 angefallenen Investitionsaufwendungen werden auf die Grundstückseigentümer umgelegt. In diesen Fällen ist ebenfalls noch mit dem Erlass von Beitragsbescheiden zu rechnen.

Bis wann muss ich mit dem Erlass eines Beitragsbescheids rechnen?

Die Gemeinden haben nach der Beendigung der Maßnahme vier Jahre Zeit (sog. Festsetzungsfrist), Straßenausbaubeitragsbescheide zu versenden. Das heißt, dass durch die Gemeinden noch bis Ende des Jahres 2022 solche Bescheide verschickt werden können, wenn die Beitragspflichten in den Jahren 2015 bis 2018 entstanden sind. Im Einzelnen gelten die folgenden Fristen:

Beendigung der Maßnahme / Entstehen der Beitragspflicht im JahrErlass des Beitragsbescheides spätestens im Jahr
20152019
20162020
20172021
20182022

Unter welchen Voraussetzungen und wann bekomme ich Geld zurück?


Soweit die ausgebaute Straße bzw. eine Teileinrichtung erst nach dem 31. Dezember 2018 fertiggestellt wurde, aber die Grundstückseigentümer für diese Straße bereits Beiträge oder
Vorauszahlungen geleistet haben, bekommen sie die gezahlten (geleisteten) Beträge auf Antrag unverzinst zurückgezahlt. Der Antrag auf Rückzahlung kann bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Diese zahlt frühestens ab dem Jahr 2021 die beantragten Beiträge und Vorauszahlungen an diejenigen Grundstückseigentümer zurück, die den Beitrag oder die Vorauszahlung an die Gemeinde geleistet haben. Gleiches gilt, wenn bei wiederkehrenden Beiträgen bereits Vorauszahlungen für das Jahr 2019 geleistet wurden.

Muss ich weiterhin für Erschließungsmaßnahmen bezahlen?

Ja. Erschließungsbeiträge werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung einer Straße erhoben. Diese bleiben von der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unberührt.

Was ist mit Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten?

Auch Ausgleichsbeträge in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches erhoben und bleiben daher von der Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes unberührt.

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Steigerstraße 24
99096 Erfurt

www.innen.thueringen.de

Neues vom Seniorenbüro

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit, frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

Bei allen Unterstützern möchten wir uns herzlich bedanken. Ohne Ihre Hilfe wäre die Arbeit im mobilen Seniorenbüro nicht möglich.

Jeder Cent zählt. Die Arbeit des mobilen Seniorenbüros wird finanziell gefördert und gestützt durch Spenden. Mit jeder Spende unterstützen Sie neue Projekte für die Region. Auch Sachspenden wie Büromaterialien sind herzlich willkommen und können direkt im mobilen Seniorenbüro abgegeben werden. Über das Spendenkonto des Fördervereins Christopherus können Sie direkt und ohne Abzüge von Verwaltungs- und Bearbeitungskosten spenden.

Verwendungszweck: „Mobiles Seniorenbüro Tanna“

Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein gGmbH

Kreissparkasse Saale-Orla

IBAN DE89830505050000055123

BIC HELADEF1SOK

!! Vom 16.12.2019 bis 06.01.2020 bleibt das mobile Seniorenbüro geschlossen. In dringenden Fällen sind wir unter der 036649/88360 erreichbar.

Sie sind herzlich zum Café-Treff Gefell eingeladen.

Am Mittwoch, 08.01. ab 14 Uhr: Neujahrsempfang. Wir möchten auf das neue Jahr mit Sekt anstoßen. Kaffee und Kuchen stehen auch bereit. In der Begegnungsstätte Rathaus Gefell.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit!

Ihre Anne Hofmann und Ramona Kleinhenz

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zum Jahreswechsel 2019

Die Stadtverwaltung Tanna ist vom 23.12.2019 bis 05.01.2020 für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen.

In dringenden nicht verschiebbaren Notfällen kontaktieren Sie uns bitte über

Herrn Seidel       0175/5486610

SG Mühltroff/Tanna – SG Neustadt/Großfriesen 7:0 (3:0)

 
Mühltroff/Tanna überwintert in der Frauen-Vogtlandklasse mit drei Punkten Vorsprung vor dem SV Merkur 06 Oelsnitz als Tabellenführer. Im letzten Spiel vor der Winterpause zeigten sich die Grün-Weißen noch einmal in Torlaune und siegten gegen das Schlusslicht standesgemäß zur Zufriedenheit von Trainer Johannes Goj. „Es war eine klare Angelegenheit und ein ungefährdeter Sieg. Bis auf wenige Ausnahmen ließen wir wenig zu. Bitte ist nur die Verletzung von Julia Weiß.“ Gute Besserung von dieser Stelle.
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FSV Orlatal Langenorla – SG SV Grün-Weiß Tanna 3:1 (2:0)

Im Kampf um die Meisterschaft konnten die Orlataler gegen einen direkten Konkurrenten einen wichtigen und in der Summe auch verdienten Sieg einfahren. FSV-Trainer Jens Reich: „Das Ergebnis geht in Ordnung. Wir waren nach vorn stärker.“ Sein Gegenüber Frank Heinisch bilanzierte nach dem Spiel: „Wir haben gut begonnen. Bekommen durch dumme Fehler die Gegentore. Orlatal war in den Zweikämpfen präsenter, somit ist der Sieg gerechtfertigt. Dennoch gaben wir nicht auf, wachten aber zu spät auf.“ In der Tat hatten die Grün-Weißen den besseren Start.
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