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Vogtland Hallen-Kreismeisterschaft Frauen   

Mühltroff/Tanna bleibt ohne Sieg
 
Als Tabellenführer der Vogtland-Kreisklasse blieb die SG Mühltroff/Tanna bei der Vogtland Hallen-Kreismeisterschaft in Plauen ohne Sieg und kam über Platz 8 nicht hinaus. Denn auch im Spiel um Platz 7 konnten die Grün-Weißen kein Erfolgserlebnis feiern und unterlagen trotz des Treffers von Isabelle Aust dem SV Coschütz mit 1:2. Zuvor in der Gruppenphase startete die Goj-Elf durch ein Tor von Franziska Hofmann mit einem 1:1 Unentschieden gegen den Post SV Plauen.
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Endrunde E-Junioren in Pößneck

 
Starke Tannaer auf Platz 2
 
Die Endrunde der E-Junioren in Pößneck hätte nicht spannender verlaufen können. Am Ende lagen die ersten drei Mannschaften gerade Mal zwei Punkte auseinander. Neuer Hallenkreismeister im Futsal wurde der SV Blau-Weiß Neustadt, der 11 Zähler verbuchen und sich vor dem SV Grün-Weiß Tanna (10) und dem FC Carl Zeiss Jena (9) durchsetzen konnte. Knapp verpassten die Grün-Weißen den Titel, obwohl sie mit einer 0:1 Niederlage gegen Neustadt ins Turnier starteten.
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Halbzeit in der Kreisliga: SG SV Grün-Weiß Tanna

Tannas neuer Besen hat keine Eile: Trainer Frank Heinisch will oben mitmischen. Als echten Titelanwärter sieht er sein Team aber nicht.
Zumindest ein kleines Stück vom Kuchen gesteht sich Frank Heinisch dann doch zu. Auf Nachfrage, welchen Anteil der sogenannte Neuer-Trainer-Effekt – und damit auch seine Person – an der starken Hinrunde von Grün-Weiß Tanna hat, entgegnet der im Sommer engagierte Coach: „Man kann das schon ein bisschen mitnehmen. Es ist einfach so, dass sich unter einem neuen Trainer jeder beweisen will.“
Allerdings schränkt der „neue Besen“ umgehend ein, dass das eben nur einen überschaubaren Beitrag beigesteuert habe.
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FC Thüringen Jena II ungeschlagen Hallen-Kreismeister – Tanna undankbarer Vierter

Endrunde D-Junioren in Pößneck
 

 
Pößneck. Der FC Thüringen Jena II wurde souverän Hallen-Kreismeister im Futsal bei den D-Junioren. Der FCT marschierte mit 4 Siegen und dem 1:1 Unentschieden gegen den SV Jena-Zwätzen II ungeschlagen durchs Turnier und ließ der Konkurrenz mit 13 Punkten und 11:3 Toren keine Chance. Dahinter war der Kampf um die weiteren Plätze sehr spannend, denn die Partien waren bis zum Schluss sehr eng.
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Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020

durch öffentliche Bekanntmachung (Allgemeinverfügung) gemäß § 27Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)

Der Stadtrat der Stadt Tanna hat mit Beschluss-Nr. 16/15/03 die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Tanna ab dem Haushaltsjahr 2016 im Rahmen einer Satzung (Hebesatzsatzung) beschlossen (Bekanntmachung im Tannaer Amtsblatt Nr. 06/2016).

Diese Satzung hat sich im Bereich der Grundsteuerhebesätze nicht geändert. Somit gelten diese auch im Haushaltsjahr 2020 fort.

Die Hebesätze betragen:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke – Grundsteuer A: 295 v.H.

b) für die anderen Grundstücke – Grundsteuer B: 402 v.H.

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbescheid vom Finanzamt) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 Grundsteuergesetz (GrStG – vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 wie in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzt und in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.Februar, 15.Mai, 15.August und 15.November 2020 oder einem Jahresbetrag am 1.Juli 2020 fällig.

Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Einheitswerte/Messbeträge), werden gemäß § 27 Abs. 3  GrStG Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen. (§ 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG)

Zahlungsaufforderung:

Bei vorliegender Einzugsermächtigung erfolgt auch weiterhin die Abbuchung der Grundsteuer zu den oben genannten Terminen. Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden aufgefordert, die Grundsteuer 2020 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten.

Bankverbindung:

Bank: →   Kreissparkasse Saale-Orla

BIC: →   HELADEF1SOK

IBAN: →   DE97 8305 0505 0000 0103 59

Vorläufige Vollstreckbarkeit:

Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs (Widerspruch) wird die Wirksamkeit des Grundsteuerbescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Steuer nicht aufgehalten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Stadt Tanna, Markt 1, 07922 Tanna schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Tanna, den 02.01.2020

gez. M. Seidel

Bürgermeister

Beeindruckender Jahresabschluss

Der traditionelle Schlusspunkt des Jahres bildet seit langer Zeit für viele Nachwuchsmannschaften das Turnier des VfR Bad Lobenstein. Auch dieses Jahr nutzen die F – Junioren die Gelegenheit, um sich mit starken Gegnern der Umgebung zu messen. Namhafte Mannschaften wie der FC Saalfeld, der SV St. Gangloff, der FC Motor Zeulenroda sowie der Gastgeber VfR Bad Lobenstein waren angereist und boten den zahlreichen Zuschauern ein unterhaltsames Turnier. Tanna reiste aufgrund der Ferien und krankheitsbedingten Ausfällen mit drei Bambinis und nur einem Wechselspieler an.
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Halbzeitbilanz – Kreisliga, Staffel B

 
Spannung an der Tabellenspitze und im Tabellenkeller
 
Auch wenn das Tabellenbild durch die Spielausfälle noch etwas verzerrt ist, ist der Saisonverlauf in der Kreisliga, Staffel B an Spannung kaum zu überbieten. So eng an der Spitze und in der unteren Region ging es lange nicht zu. Vier Teams mit jeweils 25 Punkten führen die Tabelle an. Als Spitzenreiter geht der FSV Orlatal Langenorla in die Winterpause.
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geänderte Hundesteuersatzung

Zum 01.01.2020 tritt die geänderte Hundesteuersatzung der Stadt Tanna in Kraft. Die Änderungen beziehen sich hierbei auf die Abrechnungsart, welche ab Inkrafttreten quartalsweise erfolgt. Weitere Änderungen basieren auf der Anpassung nach dem Thüringer Tiergefahrengesetzes (ThürTierGefG).

Die aktuelle Satzung finden Sie hier:

Beendet – Stellenausschreibung Reinigungskraft

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.

Wir suchen ab dem 01. März 2020 eine/n
Reinigungskraft (m/w/d)
mit 30 Wochenstunden, unbefristet

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Reinigungsarbeiten in kommunalen Gebäuden
  • Fußbodenreinigung
  • Toilettenreinigung und –desinfektion
  • Glas-und Fensterreinigung
  • Leeren von Papier-und Abfallkörben
  • Staubwischen und Aufräumarbeiten
  • Einhaltung der Hygiene-und Sauberkeitsstandards
  • Anwendung der Reinigungschemikalien unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
  • ordentliche Aufbewahrung und Pflege der Arbeitsgeräte

Ihre Qualifikation

  • Erfahrungen in der Gebäudereinigung sind wünschenswert
  • zuverlässige und gewissenhafte Arbeitsweise
  • Belastbarkeit und Flexibilität
  • freundliches Auftreten

Ihr Gehalt
Die Stelle wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Senden Sie Ihre Bewerbung bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf / Zeugnisse) bis spätestens 07. Februar 2020 an:

Stadtverwaltung Tanna
Bürgermeister Marco Seidel
Markt 1
07922 Tanna

Beileidsbekundung

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