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Corona-Soforthilfe für Thüringer Unternehmen

Das Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft ist gestartet. Ab sofort können Thüringer Unternehmen den entsprechenden Antrag stellen. Das Programm ist ausdrücklich nur auf Unternehmen beschränkt, die durch die Corona-Krise unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind und denen mit der Einmalzahlung über die ersten Hürden geholfen werden soll.

Es richtet sich an gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein. Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) – auf bis zu 5.000 (bis 5 Beschäftigte), 10.000 (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte).

Bei der Antragstellung muss die Schadenshöhe beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.

Die Antragstellung kann direkt über die Handwerkskammern, die IHK sowie bei der Thüringer Aufbaubank erfolgen.

Infektionsschützende Regelungen landesweit vereinheitlicht

Für Rückfragen bleiben die Telefone der Bürgerhotline im Landratsamt in Schleiz – Telefon (03663) 488 888 – jeweils von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr geschaltet.

Um die Ausbreitung des Corona-Virus in Thüringen einzudämmen verständigten sich die Landkreise und kreisfreie Städten mit Vertretern der Landesregierung auf ein koordiniertes Vorgehen und erließen am heutigen Donnerstag, 19. März, eine wortgleiche Allgemeinverfügung, um eine landesweit einheitliche Regelung zur Einschränkung des öffentlichen Lebens zu treffen.

Der neue Maßnahmenkatalog, der am heutigen Donnerstag um 24 Uhr in Kraft tritt, ist umfangreicher als die bisherige Verfügung für den Saale-Orla-Kreis und bringt weitere, einschneidende Schritte mit sich.

Ungeachtet ihrer Größe sind fortan Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art – auch spontane, private oder anlasslose – generell untersagt.

Die Liste der geschlossenen Einrichtungen und Angebote umfasst nun unter anderem auch Spiel- und Bolzplätze.

Weiter arbeiten dürfen Handwerk und Dienstleister. Davon ausgenommen sind jedoch Friseure, Tätowierer, Kosmetiker und andere Berufsgruppen, deren Tätigkeit mit einer großen körperlichen Nähe verbunden ist.

Bibliotheken und Gaststätten, die im Saale-Orla-Kreis bislang in einem vorgegebenen Zeitfenster öffnen durften, müssen ihre Pforten für den Besucherverkehr gänzlich schließen. Gastronomen dürfen Speisen außerhaus verkaufen, ein Verzehr vor Ort ist jedoch untersagt.

Die gesamte Allgemeinverfügung können Sie nachstehend herunterladen.

Schließung der Turnhalle, Bürgerhäuser und Jugendclubs

Am 18.03.2020 tritt ein Erlass der Landesregierung in Kraft, der verschiedene öffentliche Einrichtungen und Angebote schließt, sowie weitere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus vorsieht.

Aufgrund dessen werden die Turnhalle der Stadt Tanna sowie sämtliche Bürgerhäuser und Jugendclubs/Jugendräume der Stadt Tanna bis auf Weiteres geschlossen.

Der Erlass wird von der Landesregierung aktuell überarbeitet, weshalb es zu weiteren Einschränkungen kommen kann.

Den gesamten Erlass können Sie sich nachfolgend herunterladen:

Bürgerinformation

Update – 18.03.2020

Wir appellieren an Sie, bei Vorhandensein von Erkältungssymptomen das Rathaus auch mit vereinbarten Terminen nicht zu besuchen. Andernfalls werden wir Ihnen trotz Termin den Zutritt verwehren.

Wer eine Trauung angemeldet hat, wird gebeten sich zeitnah mit unserem Standesamt, Frau Jordan, in Verbindung zu setzen.


Die Stadtverwaltung Tanna muss angesichts der aktuellen Bedrohungslage durch das Corona-Virus gewisse Vorsichtsmaßnahmen vornehmen.

Um zu vermeiden, dass unsere Mitarbeiter unter Quarantänemaßnahmen gestellt werden, müssen wir derzeit alle nicht notwendigen Kontakte zu Personen außerhalb unserer Verwaltung einschränken.

Aus diesem Grund wird ab sofort bis auf Weiteres unsere Stadtverwaltung für den Besucherverkehr geschlossen.

Sie können Ihre Anliegen

  • schriftlich über den Postbriefkasten
  • per E-Mail an oder
  • telefonisch über die 036646 2808-0 oder
  • per Fax an die 036646 2808-28

an uns richten. Bitte vergessen Sie dabei nicht, Ihre telefonischen Kontaktdaten anzugeben, damit sich unsere Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen können. Generell kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung aller Vorgänge kommen. Wir werden die einzelnen Fälle nach Dringlichkeit behandeln.

Tanna, den 16.03.2020

gez. Seidel
Bürgermeister

Notbetreuung in Kita und Schule

Hinweise zum Verfahrensablauf

Sollten Sie Bedarf an einem Notfallplatz haben und zum Kreis der kritischen Infrastrukturen gehören, füllen Sie den Antrag aus, lassen Sie die Erklärung von Ihren Arbeitgebern ausfüllen und bringen Sie diese zu Ihrem Kindergarten/Schule. Die Leitung vor Ort entscheidet über das weitere Vorgehen.


Wie Sie der Weisung des Thüringer Gesundheitsministeriums zur Schließung von Schulen und Kindertagesseinrichtungen entnehmen können, findet eine Notbetreuung in kleinen Gruppen für Kinder statt, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Diese kann jedoch nur für eng umgrenzte Ausnahmefälle gewährleistet werden.

  1. Es werden nur Kinder aufgenommen, deren beide Eltern (oder allein erziehungsberechtigter Elternteil) in folgenden Bereichen beschäftigt sind:
  • im Gesundheitswesen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Testlabore, Krankentransporte, Apotheken, Gesundheitsämter und ähnliche);
  • im Pflegebereich (Alten- oder Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Betreuung von Menschen mit Behinderungen und ähnliche);
  • in der Herstellung von medizinischen oder pflegerischen Produkten;
  • in Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind (Polizei, Feuerwehr und ähnliche);
  • im Bereich des Katastrophenschutzes (Technisches Hilfswerk und ähnliche);
  • Im Einzelfall können die Schulen und Kindertageseinrichtungen auch Kinder aufgenommen werden, deren Eltern nicht in den ausdrücklich genannten Bereichen tätig sind, sondern in Bereichen von vergleichbarer Bedeutung für die medizinische Versorgung oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ausnahmen sind im Einzelfall auch möglich für Bereiche
    von zentraler Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Gütern oder Diensten. Über diese Einzelfälle entscheidet die Leitung der Schule oder Kindertageseinrichtung.
  1. Es werden Krippen-, Kindergarten- und Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe 6 betreut. Ältere Kinder können an der Notbetreuung nicht teilnehmen. Ausnahmen von der Altersgrenze sind im Einzelfall möglich, wenn ältere Kinder wegen einer Behinderung der Betreuung bedürfen.
  2. Es werden nur Kinder betreut, bei denen beide Elternteile oder der allein erziehungsberechtigte Elternteil in einer sog. kritischen Infrastruktur arbeiten. Erfüllt nur ein Elternteil diese Voraussetzungen, kann das Kind nicht an der Notbetreuung teilnehmen.
  3. Kinder werden nur betreut, wenn die Eltern glaubhaft erklären, dass eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
  4. Das Betretensverbot für bestimmte Personen gilt fort. Soweit nicht strengere Verfügungen gelten, dürfen folgende Kinder die Schulen und Kindertageseinrichtungen auch im Rahmen der Notbetreuung nicht betreten:
  • mit dem Corona-Virus Infizierte,
  • Personen mit direktem Kontakt zu an COVID-19 Erkrankten oder mit Corona Infizierten in den ersten 14 Tagen nach dem Kontakt,
  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach RKI in den ersten 14 Tagen nach der Rückkehr,
  • Personen mit allgemeinen Erkältungssymptomen, solange die Symptome andauern.

Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes trifft die Leitung der Schule oder Kindertageseinrichtung in Anwendung dieser Kriterien.

Schließung Sportanlage

Im Zuge des heutigen Ministererlasses rund um die Corona-Krise sind die Sportanlagen der Stadt Tanna sowie des SV Grün-Weiß Tanna ab sofort für die Durchführung sportlicher Aktivitäten gesperrt.
Continue reading Schließung Sportanlage at SV Grün-Weiß Tanna.
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Weiterlesen bei: https://sportverein.stadt-tanna.de/2020/03/16/schliessung-sportanlage/

Fußball-Trainingsbetrieb wird für alle Mannschaften bis Ostern eingestellt

Aufgrund der aktuellen weltweiten Krisensituation rund um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus hat sich auch die Abteilung Fußball des SV Grün-Weiß Tanna neben vielen anderen Vereinen unserer Region dazu entschlossen, den Trainingsbetrieb der Fußballmannschaften im Herren-, Frauen- und Nachwuchsbereich ab sofort und bis Ostern einzustellen.
In der aktuellen, vorsorgenden Lage kommt es nicht nur auf die verpflichtenden Anordnungen der Behörden, sondern auch auf das geeignete Verhalten und die Disziplin jedes Einzelnen an. Gemeinsames Ziel ist es, die Auswirkungen der Ausbreitung für uns alle möglichst gering zu halten und auf die Ernstfälle bestmöglich vorbereitet zu sein.
Continue reading Fußball-Trainingsbetrieb wird für alle Mannschaften bis Ostern eingestellt at SV Grün-Weiß Tanna.
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Weiterlesen bei: https://sportverein.stadt-tanna.de/2020/03/14/fussball-trainingsbetrieb-wird-fuer-alle-mannschaften-bis-ostern-eingestellt/

Schließung der Schulen und Kindertagesstätten ab Dienstag

Unterricht und Betreuung findet am Montag statt.

Die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, dass Schulen und Kindertageseinrichtungen aufgrund des Corona-Virus ab Dienstag, 17.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen bleiben.

Dabei soll die Betreuung von Kindern von medizinischem Personal, Polizei etc. gewährleistet werden.
Da die entsprechenden Details aktuell erarbeitet werden, bitten wir Sie sich beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie bzw. in der aktuellen Presse zu informieren.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit

Pressemitteilung MDR

Absage – 45 Jahre Schuljubiläum

Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung hinsichtlich des Corona-Virus und der Einschränkungen bei Veranstaltungen, haben sich die Kollegien der Grund- und Gemeinschaftsschule Tanna entschlossen, die Feier zum 45. Schuljubiläum teilweise abzusagen. Das betrifft zunächst den Tag der offenen Tür am 27.03. und den Ball der ehemaligen am 28.03.2020.

Sobald die Situation planbarer ist, wird ein alternativer Termin rechtzeitig bekannt gegeben.

Zollgrüner Nachrichten März 2020

Wetterstation in Zollgrün

Auf dem Gelände der Burdo Bäuerlichen Agrar AG wurde im Februar 2020 eine Wetterstation errichtet. Diese dient nicht nur der bundesweiten Wettervorhersage sondern auch im speziellen für unsere Landlandwirtschaft in den Gemarkung Zollgrün und Tanna. Aktiviert wird diese Wetterstation bis Ende April. Die Wetterdaten sind dann über Internet ab zu rufen. Die Internetadresse wird dann bekannt gegeben.

Von seitens der Agrar AG wird nochmal darauf hingewiesen, da wiederholt beobachtet wurde dass sich Kinder und Jugendliche auf dem Gelände des landwirtschaftlichen Betriebes aufhalten, das das Betreten des betrieblichen Geländes strengstens verboten ist. Insbesondere sollten Eltern Ihre Kinder auf die Gefahrenquellen eines solchen Betriebes hinweisen.

Schnauzer Turnier

Am Freitag 29. Februar fand Im Bürgerhaus das zur Tradition gewordene Schnauzer Turnier statt, Auch Teilnehmer aus der Tannaer Einheitsgemeinde konnten begrüßt werden. Es wurde an 7 Tischen „geschnautzt“. Für die Sieger gab es Sach- und Geldpreise.

Turniersieger bei den Frauen: Liane Knaak mit 97 Punkten.

Turniersieger bei den Männern und gleichzeitiger Pokalgewinner: Matthias Wurziger mit 98 Punkten.

Frauentagsfeier

Am 08. März feierten unsere Frauen der Gemeinde in gemütlicher Runde den Frauentag im Bürgerhaus. Für Speisen sorgte ein leckeres Salatbuffet. Der Abend wurde mit einem Vortrag über die Stadt Amsterdam gekrönt. Passend dazu wurden vom Feuerwehrverein und Ortsteilrat den Frauen eine Tulpe als Dankeschön für Ihr Arrangement für die Unterstützung unserer Vereine und Gemeinde überreicht.

Sportverein LSV Zollgrün 80 e.V.

Die diesjährige Jahreshauptversammlung stand unter dem Motto 40 Jahre LSV Zollgrün 80 e. V. Zollgrün. Kassen- und Rechenschaftsbericht sowie die Veranstaltungen für das Jahr 2020 standen zur Debatte. Hauptthema dabei war die Organisation der Feierlichkeiten anlässlich des 40 jährigen Bestehens des Vereins. So ist angedacht einen Chronik Abend, ein Fußballturnier mit Gastmannschaften und mit den Vereinsmitgliedern und dessen Ehepartnern einen Wandertag durch zu führen.

Weiter wurde beschlossen, da das probeweise seit Anfang Februar angesetzte Tischtennis Training gut angenommen wurde, diese Sportart ein fester Bestandteil des LSV Zollgrün wird. Training hierfür jeden Dienstag ab 19.00 Uhr im Bürgerhaus.