Aktuelle rechtskräftige Satzung
Außenbereichssatzung für den Siedlungsbereich "Ebersberg"
Aufstellung
Die Einbeziehung der Flurstücke dient letztendlich dazu, künftigen Bauantragstellern die Möglichkeit zu geben, im Siedlungsbereich durch vorgegebene Baufelder vorhandene Baulücken sowohl durch Neubauten als auch Erweiterungen schließen zu können.
Verfahrensstand
► 09.04.2001 • Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Plandetails
Weitere Daten
Hinweis
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