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KBM-Ausscheid im Löschangriff

An alle Feuerwehren der Stadt Tanna
Einladung zu unserem diesjährigen KBM-Ausscheid im Löschangriff,  
am 03.06.2018 
im Tannaer Wetterastadion
Die Anreise der Mannschaften sollte bis 7.45 Uhr abgeschlossen sein, Beginn des Ausscheides ist 8.00 Uhr.
Zur Teilnahme der Kameraden noch folgendes:

Der Kamerad muss:

  • Mitglied in der Feuerwehr sein. (eine Mitgliedschaft im Feuerwehrverein ist nicht ausreichend) 
  • eine Grundausbildung im Sinne der FwDV – Truppmann haben,
  • ein Mindestalter von 16 Jahren haben. (Verantwortlich ist der jeweilige Wehrleiter)

Bekleidung

  • Feuerwehrschutzbekleidung (FIH – geprüfte Einsatzjacke und Hose aus Baumwollgewebe als auch HuPF oder DIN EN 469 – Bekleidung)
  • Feuerwehrschutzhelm mit oder ohne Visier
  • Feuerwehrschutzhandschuhe
  • Feuerwehrstiefel oder –Schnürstiefel nach DIN EN 345 S3

Ausrüstung 

  • Mehrzweckstrahlrohr nach TGL-Standard oder DIN 14 365 mit Absperrorgan, mit oder ohne Mundstück bis 12,5 mm Düsenweite (keine Hohl- oder Pistolenstrahlrohre)
  • TS 8 Rosenbauer wird gestellt und auch nur diese benutzt
  •  B-Druckschläuche nach DIN 14811 20m lang +/- 1m, 75mm Innendurchmesser
  • C-Druckschläuche nach DIN 14811 20m oder 15m lang +/- 1m, 42mm Innendurchmesser
  • Kupplungen der B- und C-Schläuche können mit Sicherungsstiften versehen sein
  • Schläuche innen gummiert nicht laminiert
  • Saugschläuche nach TGL – Standard oder DIN 14810,   1,6 bzw. 2,5 m lang/ 110 mm
  • PVC Saugschläuche 2,50 m werden gestellt und können genutzt werden
  • Saugkorb mit Rückschlagventil oder –klappe

Wettkampf

  • Abstand Podest – Behälter generell 3,50 m
  • Warmlaufen der TS 8 auf dem Podest in der ersten Minute der Aufbauzeit gestattet
  • gekuppelte 1,6 m Saugschläuche bis 1,2 m beidseitig überragen
  • 2,5 m Saugschläuche dürfen beidseitig Podest überragen, jedoch max. 0,5 m
  • Saugkorb ist vor dem Eintauchen zu kuppeln
  • Saugkorb muss nach Stillstand der TS 8 und Herausnehmen der Saugleitung aus dem Behälter noch gekuppelt sein
  • das Ablegen der Kupplung eines B-Druckschlauches sowie der Kupplungsschlüssel auf der TS 8 ist gestattet
  • das Anlehnen von Saugleitungen an die TS 8 ist ebenfalls gestattet
  • das Tragen des Verteilers über die Schulter ist verboten

Sollten noch Fragen sein, stehe ich euch gern telefonisch unter 01755980477 zur Verfügung.  

Für das leibliche Wohl wird gesorgt und Besucher sind herzlich willkommen.

Andreas Lanitz
Kreisbrandmeister

Amtliche Bekanntmachung der Satzung / Veränderungssperre gemäß § 14 (1) BauGB

Veränderungssperre vom 30.03.2018 – 29.03.2020

Der Stadtrat der Stadt Tanna hat in seiner 31. Sitzung am 15.03.2018 zur Sicherung der Planung für das Sondergebiet „Schul- und Sportzentrum Tanna“ (Bahnhofstraße) folgende Satzung über die Veränderungssperre entsprechend §§ 14 / 16 / 17 und 18 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung des Baugesetzbuches vom 03.11.2017 (BGBI. S. 3634) i.V.m. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Thüringer Gesetztes zur Anpassung dienstlicher Vorschriften vom 24.04.2017 (GVBI. S. 91) erlassen.

aktuelles Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1) BauGB

Das besondere öffentliche Interesse zur Förderung erneuerbarer Energiequellen leitet sich aus der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 „zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt“ ab. Auf Landesebene enthält die Verfassung des Freistaates Thüringen in Artikel 31 Abs. 3 die Verpflichtung, dass das Land und die Gebietskörperschaften eine umweltgerechte Energieversorgung fördern sollen (gem. Thüringer Landtag). Das Klimaschutzprogramm der Landesregierung Thüringen vom November 2000 führt zu diesem Thema u.a. aus, dass die Nutzung von Biomasse insbesondere auf Grund der natürlichen Gegebenheiten (landwirtschaftlich genutzte Flächen: 54,8 % an der Gesamtfläche Thüringens im Jahr 2015) in Thüringen im Vordergrund steht (gem. TLUG 2017). Mit dem vorliegenden Bebauungsplan beabsichtigt die Stadt Tanna die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage zu schaffen und damit die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Tanna hat in seiner 31. Sitzung am 15.03.2018 zur Sicherung der Planung für das Sondergebiet „Schul- und Sportzentrum Tanna“ (Bahnhofstraße) folgende Satzung über die Veränderungssperre entsprechend §§ 14 / 16 / 17 und 18 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung des Baugesetzbuches vom 03.11.2017 (BGBI. S. 3634) i.V.m. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Thüringer Gesetztes zur Anpassung dienstlicher Vorschriften vom 24.04.2017 (GVBI. S. 91) erlassen.

Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 BauGB

Am nordöstlichen Dorfeingang von Künsdorf ist die Dorfstraße teilweise einseitig auf der Ostseite mit Wohnhäusern bebaut. Da der s.g. Innenbereich jeweils hinter den letzten vorhandenen Häusern Künsdorf Nr. 3 und Künsdorf Nr. 54 endet, ist eine ergänzende Bebauung sowohl westlich der Dorfstraße als auch im direkten Zwischenraum der Wohnhäuses Künsdorf Nr. 3 und Künsdorf Nr. 56 nicht möglich. Wohnhausbauvorhaben werden in diesen Bereichen zurzeit regelmäßig nach den Vorgaben des § 35 BauGB beurteilt und sind daher nicht zulässig. Mittels einer Ergänzungssatzung sollen nunmehr für diesen begrenzten Bereich die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung geschaffen werden.

Skat Turnier

Wann:  29. September 2017

Wo:  Vereinsheim Turnhalle Tanna

Beginn: 19:00 Uhr

Einsatz: 8,00 €

 

Geldpreise werden ausgespielt.

 

Für Speizen und Getränke wird bestens gesorgt! Auf Eure Teilnahme freut sich der SV Grün-Weiß Tanna, Abteilung Kegeln!

Gut Blatt!!