Abschaffung des Kinderreisepasses ab Januar 2024

Der Bundestag hat Änderungen im Pass- und Ausweiswesen beschlossen. Demnach müssen Ausweisdokumente ab Januar 2024 einen elektronischen Chip enthalten.

Da der bisherige Kinderreisepass diese Anforderungen nicht erfüllt, dürfen diese Ausweisdokumente nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt oder aktualisiert werden.

Benötigen Sie für Ihre Kinder zukünftig ein gültiges Ausweisdokument, besteht die Möglichkeit für

  1. Personalausweis (22,80 €) – EU-weit gültig
  2. Reisepass (37,50 €) – weltweit gültig

Diese Dokumente haben im Regelfall eine Gültigkeit von 6 Jahren. Sollte sich das Aussehen des Kindes so stark verändern, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann, wird der Ausweis automatisch ungültig. In diesem Fall müssen Sie vorzeitig ein neues Dokument beantragen.

Hinweise des Bundesministeriums des Inneren

Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.

Bitte beachten Sie:

Die Ausstellung von Personalausweis und Reisepass erfolgt über die Bundesdruckerei in Berlin und dauert zwischen 2 – 5 Wochen. Beantragen Sie also rechtzeitig vor Reiseantritt die notwendigen Dokumente.

In dringenden Ausnahmefällen können vorläufige Personalausweise und Reisepässe weiterhin direkt in der Meldebehörde ausgestellt werden. Ob diese Dokumente im jeweiligen Zielland anerkannt werden, ist individuell zu prüfen.

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können Sie die entsprechenden Einreisebestimmungen nachlesen:  www.auswaertiges-amt.de

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