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aktuelles Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1) BauGB

Das besondere öffentliche Interesse zur Förderung erneuerbarer Energiequellen leitet sich aus der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 „zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt“ ab. Auf Landesebene enthält die Verfassung des Freistaates Thüringen in Artikel 31 Abs. 3 die Verpflichtung, dass das Land und die Gebietskörperschaften eine umweltgerechte Energieversorgung fördern sollen (gem. Thüringer Landtag). Das Klimaschutzprogramm der Landesregierung Thüringen vom November 2000 führt zu diesem Thema u.a. aus, dass die Nutzung von Biomasse insbesondere auf Grund der natürlichen Gegebenheiten (landwirtschaftlich genutzte Flächen: 54,8 % an der Gesamtfläche Thüringens im Jahr 2015) in Thüringen im Vordergrund steht (gem. TLUG 2017). Mit dem vorliegenden Bebauungsplan beabsichtigt die Stadt Tanna die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage zu schaffen und damit die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Tanna hat in seiner 31. Sitzung am 15.03.2018 zur Sicherung der Planung für das Sondergebiet „Schul- und Sportzentrum Tanna“ (Bahnhofstraße) folgende Satzung über die Veränderungssperre entsprechend §§ 14 / 16 / 17 und 18 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung des Baugesetzbuches vom 03.11.2017 (BGBI. S. 3634) i.V.m. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Thüringer Gesetztes zur Anpassung dienstlicher Vorschriften vom 24.04.2017 (GVBI. S. 91) erlassen.

Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 BauGB

Am nordöstlichen Dorfeingang von Künsdorf ist die Dorfstraße teilweise einseitig auf der Ostseite mit Wohnhäusern bebaut. Da der s.g. Innenbereich jeweils hinter den letzten vorhandenen Häusern Künsdorf Nr. 3 und Künsdorf Nr. 54 endet, ist eine ergänzende Bebauung sowohl westlich der Dorfstraße als auch im direkten Zwischenraum der Wohnhäuses Künsdorf Nr. 3 und Künsdorf Nr. 56 nicht möglich. Wohnhausbauvorhaben werden in diesen Bereichen zurzeit regelmäßig nach den Vorgaben des § 35 BauGB beurteilt und sind daher nicht zulässig. Mittels einer Ergänzungssatzung sollen nunmehr für diesen begrenzten Bereich die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung geschaffen werden.

Skat Turnier

Wann:  29. September 2017

Wo:  Vereinsheim Turnhalle Tanna

Beginn: 19:00 Uhr

Einsatz: 8,00 €

 

Geldpreise werden ausgespielt.

 

Für Speizen und Getränke wird bestens gesorgt! Auf Eure Teilnahme freut sich der SV Grün-Weiß Tanna, Abteilung Kegeln!

Gut Blatt!!