aktuelles Beteiligungsverfahren

Ergänzungssatzung Künsdorf "An den Hofgelängen"

Aufstellung

Am nordöstlichen Dorfeingang von Künsdorf ist die Dorfstraße teilweise einseitig auf der Ostseite mit Wohnhäusern bebaut. Da der s.g. Innenbereich jeweils hinter den letzten vorhandenen Häusern Künsdorf Nr. 3 und Künsdorf Nr. 54 endet, ist eine ergänzende Bebauung sowohl westlich der Dorfstraße als auch im direkten Zwischenraum der Wohnhäuses Künsdorf Nr. 3 und Künsdorf Nr. 56 nicht möglich. Wohnhausbauvorhaben werden in diesen Bereichen zurzeit regelmäßig nach den Vorgaben des § 35 BauGB beurteilt und sind daher nicht zulässig. Mittels einer Ergänzungssatzung sollen nunmehr für diesen begrenzten Bereich die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung geschaffen werden.

Verfahrensstand

 z.Z. • in Bearbeitung 
► 28.03.2019 • Abwägung & Satzungsbeschluss gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB 
► 20.11.2018 – 21.12.2018 • Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB 
► 01.11.2018 • Amtliche Bekanntmachung – Öffentlichkeitsbeteiligung 
► 25.10.2018 • Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
15.03.2018 • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

Plandetails

Hinweis

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem/der jeweils angegebenen Ansprechpartner/in auf.