Infektionsschützende Regelungen landesweit vereinheitlicht

Für Rückfragen bleiben die Telefone der Bürgerhotline im Landratsamt in Schleiz – Telefon (03663) 488 888 – jeweils von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr geschaltet.

Um die Ausbreitung des Corona-Virus in Thüringen einzudämmen verständigten sich die Landkreise und kreisfreie Städten mit Vertretern der Landesregierung auf ein koordiniertes Vorgehen und erließen am heutigen Donnerstag, 19. März, eine wortgleiche Allgemeinverfügung, um eine landesweit einheitliche Regelung zur Einschränkung des öffentlichen Lebens zu treffen.

Der neue Maßnahmenkatalog, der am heutigen Donnerstag um 24 Uhr in Kraft tritt, ist umfangreicher als die bisherige Verfügung für den Saale-Orla-Kreis und bringt weitere, einschneidende Schritte mit sich.

Ungeachtet ihrer Größe sind fortan Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art – auch spontane, private oder anlasslose – generell untersagt.

Die Liste der geschlossenen Einrichtungen und Angebote umfasst nun unter anderem auch Spiel- und Bolzplätze.

Weiter arbeiten dürfen Handwerk und Dienstleister. Davon ausgenommen sind jedoch Friseure, Tätowierer, Kosmetiker und andere Berufsgruppen, deren Tätigkeit mit einer großen körperlichen Nähe verbunden ist.

Bibliotheken und Gaststätten, die im Saale-Orla-Kreis bislang in einem vorgegebenen Zeitfenster öffnen durften, müssen ihre Pforten für den Besucherverkehr gänzlich schließen. Gastronomen dürfen Speisen außerhaus verkaufen, ein Verzehr vor Ort ist jedoch untersagt.

Die gesamte Allgemeinverfügung können Sie nachstehend herunterladen.

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