KBM-Ausscheid im Löschangriff

am 03.06.2018 im Tannaer Wetterastadion

An alle Feuerwehren der Stadt Tanna
Einladung zu unserem diesjährigen KBM-Ausscheid im Löschangriff,  
am 03.06.2018 
im Tannaer Wetterastadion
Die Anreise der Mannschaften sollte bis 7.45 Uhr abgeschlossen sein, Beginn des Ausscheides ist 8.00 Uhr.
Zur Teilnahme der Kameraden noch folgendes:

Der Kamerad muss:

  • Mitglied in der Feuerwehr sein. (eine Mitgliedschaft im Feuerwehrverein ist nicht ausreichend) 
  • eine Grundausbildung im Sinne der FwDV – Truppmann haben,
  • ein Mindestalter von 16 Jahren haben. (Verantwortlich ist der jeweilige Wehrleiter)

Bekleidung

  • Feuerwehrschutzbekleidung (FIH – geprüfte Einsatzjacke und Hose aus Baumwollgewebe als auch HuPF oder DIN EN 469 – Bekleidung)
  • Feuerwehrschutzhelm mit oder ohne Visier
  • Feuerwehrschutzhandschuhe
  • Feuerwehrstiefel oder –Schnürstiefel nach DIN EN 345 S3

Ausrüstung 

  • Mehrzweckstrahlrohr nach TGL-Standard oder DIN 14 365 mit Absperrorgan, mit oder ohne Mundstück bis 12,5 mm Düsenweite (keine Hohl- oder Pistolenstrahlrohre)
  • TS 8 Rosenbauer wird gestellt und auch nur diese benutzt
  •  B-Druckschläuche nach DIN 14811 20m lang +/- 1m, 75mm Innendurchmesser
  • C-Druckschläuche nach DIN 14811 20m oder 15m lang +/- 1m, 42mm Innendurchmesser
  • Kupplungen der B- und C-Schläuche können mit Sicherungsstiften versehen sein
  • Schläuche innen gummiert nicht laminiert
  • Saugschläuche nach TGL – Standard oder DIN 14810,   1,6 bzw. 2,5 m lang/ 110 mm
  • PVC Saugschläuche 2,50 m werden gestellt und können genutzt werden
  • Saugkorb mit Rückschlagventil oder –klappe

Wettkampf

  • Abstand Podest – Behälter generell 3,50 m
  • Warmlaufen der TS 8 auf dem Podest in der ersten Minute der Aufbauzeit gestattet
  • gekuppelte 1,6 m Saugschläuche bis 1,2 m beidseitig überragen
  • 2,5 m Saugschläuche dürfen beidseitig Podest überragen, jedoch max. 0,5 m
  • Saugkorb ist vor dem Eintauchen zu kuppeln
  • Saugkorb muss nach Stillstand der TS 8 und Herausnehmen der Saugleitung aus dem Behälter noch gekuppelt sein
  • das Ablegen der Kupplung eines B-Druckschlauches sowie der Kupplungsschlüssel auf der TS 8 ist gestattet
  • das Anlehnen von Saugleitungen an die TS 8 ist ebenfalls gestattet
  • das Tragen des Verteilers über die Schulter ist verboten

Sollten noch Fragen sein, stehe ich euch gern telefonisch unter 01755980477 zur Verfügung.  

Für das leibliche Wohl wird gesorgt und Besucher sind herzlich willkommen.

Andreas Lanitz
Kreisbrandmeister