Derby in Hirschberg. Anstoß 14:00. Mehr muss man nicht sagen.
Bis dahin – Gut Kick
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Tanna – Hirschberg
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Hinweise zur Umsetzung der Gesetzesänderung
Der Thüringer Landtag hat in seiner Sitzung am 12. September 2019 das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Dieses ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
Was ist der Inhalt des Gesetzes?
Künftig werden Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr von den Grundstückseigentümern über Beiträge mitfinanziert. Dies betrifft alle Maßnahmen, bei denen die sachlichen Beitragspflichten erst nach dem 31. Dezember 2018 entstehen würden. Hierbei
handelt es sich um eine Stichtagsregelung. Diese gesetzgeberische Entscheidung ist von den Gemeinden zu beachten. Soweit es bislang noch nicht erfolgte, sind für die bis zu diesem Stichtag entstandenen Beitragspflichten durch die Gemeinden daher noch Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Wann entsteht die sachliche Beitragspflicht?
Damit die sachliche Beitragspflicht entstehen kann, muss zunächst eine Beitragssatzung vorliegen. Darüber hinaus muss die Straßenausbaumaßnahme oder die Teilmaßnahme (z. B. Erneuerung des Gehwegs) beendet sein. Dabei wird nicht nur auf die technische Fertigstellung der Baumaßnahme abgestellt. Vielmehr ist regelmäßig der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die letzte Unternehmerrechnung für die Baumaßnahme bei der Gemeinde eingeht. Die Gemeinden sind gehalten, die Grundstückseigentümer über den Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme in geeigneter Form zu unterrichten.
Warum wurde im Gesetz auf das Entstehen der Beitragspflicht abgestellt?
Dem Gesetzgeber war es wichtig, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rechtssicher zu gestalten. Daher wurde im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens ein rechtswissenschaftliches
Gutachten in Auftrag gegeben, mit welchem die wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geprüft werden sollten. Dies betraf auch Fragen des zu wählenden Stichtags.
Würde auf den Erlass oder die Bestandskraft des Beitragsbescheides abgestellt, könnte dies dazu führen, dass in der Übergangszeit nicht alle Anlieger gleichermaßen an den Investitionskosten für ein und dieselbe Baumaßnahme beteiligt würden. Dies wurde in dem Gutachten als eine nicht zulässige Ungleichbehandlung angesehen, weil dinglich berechtigte Anlieger derselben Ausbaustraße unter Umständen verschieden behandelt werden. Dies sei
schwer begründbar, da es andere Differenzierungskriterien gäbe, die eine Gleichbehandlung der von den konkreten Ausbaumaßnahmen Bevorteilten gewährleisten können.
Deshalb hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, bei der Stichtagsregelung auf ein sogenanntes maßnahmenbezogenes Kriterium – nämlich das Entstehen der Beitragspflicht – abzustellen.
Dies ermöglicht es, alle Grundstückeigentümer, bei denen die Straße bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes fertig hergestellt war, unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses oder der Bestandskraft des Beitragsbescheides gleich zu behandeln.
Was gilt bei wiederkehrenden Beiträgen?
Anders als bei einmaligen Beiträgen entsteht die Beitragsschuld bei wiederkehrenden Beiträgen jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Kalenderjahr. Deshalb werden wiederkehrende Beiträge, bei denen die Beitragsschuld spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2018 entstanden ist, ebenfalls noch erhoben. Das heißt, die bis einschließlich 2018 angefallenen Investitionsaufwendungen werden auf die Grundstückseigentümer umgelegt. In diesen Fällen ist ebenfalls noch mit dem Erlass von Beitragsbescheiden zu rechnen.
Bis wann muss ich mit dem Erlass eines Beitragsbescheids rechnen?
Die Gemeinden haben nach der Beendigung der Maßnahme vier Jahre Zeit (sog. Festsetzungsfrist), Straßenausbaubeitragsbescheide zu versenden. Das heißt, dass durch die Gemeinden noch bis Ende des Jahres 2022 solche Bescheide verschickt werden können, wenn die Beitragspflichten in den Jahren 2015 bis 2018 entstanden sind. Im Einzelnen gelten die folgenden Fristen:
| Beendigung der Maßnahme / Entstehen der Beitragspflicht im Jahr | Erlass des Beitragsbescheides spätestens im Jahr |
| 2015 | 2019 |
| 2016 | 2020 |
| 2017 | 2021 |
| 2018 | 2022 |
Unter welchen Voraussetzungen und wann bekomme ich Geld zurück?
Soweit die ausgebaute Straße bzw. eine Teileinrichtung erst nach dem 31. Dezember 2018 fertiggestellt wurde, aber die Grundstückseigentümer für diese Straße bereits Beiträge oder
Vorauszahlungen geleistet haben, bekommen sie die gezahlten (geleisteten) Beträge auf Antrag unverzinst zurückgezahlt. Der Antrag auf Rückzahlung kann bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Diese zahlt frühestens ab dem Jahr 2021 die beantragten Beiträge und Vorauszahlungen an diejenigen Grundstückseigentümer zurück, die den Beitrag oder die Vorauszahlung an die Gemeinde geleistet haben. Gleiches gilt, wenn bei wiederkehrenden Beiträgen bereits Vorauszahlungen für das Jahr 2019 geleistet wurden.
Muss ich weiterhin für Erschließungsmaßnahmen bezahlen?
Ja. Erschließungsbeiträge werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung einer Straße erhoben. Diese bleiben von der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unberührt.
Was ist mit Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten?
Auch Ausgleichsbeträge in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches erhoben und bleiben daher von der Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes unberührt.
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Steigerstraße 24
99096 Erfurt
Neues vom Seniorenbüro
Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit, frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.
Bei allen Unterstützern möchten wir uns herzlich bedanken. Ohne Ihre Hilfe wäre die Arbeit im mobilen Seniorenbüro nicht möglich.
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Sie sind herzlich zum Café-Treff Gefell eingeladen.
Am Mittwoch, 08.01. ab 14 Uhr: Neujahrsempfang. Wir möchten auf das neue Jahr mit Sekt anstoßen. Kaffee und Kuchen stehen auch bereit. In der Begegnungsstätte Rathaus Gefell.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit!
Ihre Anne Hofmann und Ramona Kleinhenz
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zum Jahreswechsel 2019
Die Stadtverwaltung Tanna ist vom 23.12.2019 bis 05.01.2020 für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen.
In dringenden nicht verschiebbaren Notfällen kontaktieren Sie uns bitte über
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SG Mühltroff/Tanna – SG Neustadt/Großfriesen 7:0 (3:0)
Mühltroff/Tanna überwintert in der Frauen-Vogtlandklasse mit drei Punkten Vorsprung vor dem SV Merkur 06 Oelsnitz als Tabellenführer. Im letzten Spiel vor der Winterpause zeigten sich die Grün-Weißen noch einmal in Torlaune und siegten gegen das Schlusslicht standesgemäß zur Zufriedenheit von Trainer Johannes Goj. „Es war eine klare Angelegenheit und ein ungefährdeter Sieg. Bis auf wenige Ausnahmen ließen wir wenig zu. Bitte ist nur die Verletzung von Julia Weiß.“ Gute Besserung von dieser Stelle.
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FSV Orlatal Langenorla – SG SV Grün-Weiß Tanna 3:1 (2:0)
Im Kampf um die Meisterschaft konnten die Orlataler gegen einen direkten Konkurrenten einen wichtigen und in der Summe auch verdienten Sieg einfahren. FSV-Trainer Jens Reich: „Das Ergebnis geht in Ordnung. Wir waren nach vorn stärker.“ Sein Gegenüber Frank Heinisch bilanzierte nach dem Spiel: „Wir haben gut begonnen. Bekommen durch dumme Fehler die Gegentore. Orlatal war in den Zweikämpfen präsenter, somit ist der Sieg gerechtfertigt. Dennoch gaben wir nicht auf, wachten aber zu spät auf.“ In der Tat hatten die Grün-Weißen den besseren Start.
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Orlatal – Tanna
Am Samstag gastiert unsere erste Mannschaft beim FSV Orlatal.
Der Gastgeber befindet sich auf Rang 5 der Tabelle und musste zuletzt eine 0:4 Niederlage im Pokal gegen Thüringen Jena hinnehmen.
Wir stehen mit 22 Zählern auf Platz 2, dürfen uns aber davon nicht täuschen lassen, da die letzten 3-4 Spiele nicht immer herausragend waren.
Daher ist die Devise klar: Wir müssen wie am Anfang der Saison spielen, und gegenseitig unterstützen, füreinander und für den Verein einstehen um wieder auf Erfolgskurs zu kommen.
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SV 1961 Lössau – SG Tanna/Unterkoskau II 0:6 (0:3)
Spielbericht der Gastgeber:
Vor rund vierzig Zuschauern beim vorgezogenen Kirmesspiel, entschieden die Gäste durch ihre Effizienz die
Partie schon bis zur Pause. Lössau zwar spielerisch verbessert, kam bis zum Tannaer Strafraum, dann fehlte
es aber am Durchsetzungsvermögen. Nach dem Wechsel das Heimteam weiter bemüht, doch die Chancen
und Tore gab es auf der anderen Seite.
Tore: 0:1 T.Kaiser (6.), 0:2 Fiebig (7.), 0:3 Brendel (24.), 0:4 T.Kaiser (40.), 0:5 Machill (52./Eigentor),
0:6 Lang (54.)
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BC Erlbach – SG Mühltroff/Tanna 3:6 (2:3)
Den Auftakt der Rückrunde in der Frauen-Vogtlandklasse konnte Mühltroff/Tanna erfolgreich gestalten und damit die Tabellenführung festigen. Dabei hatte Trainer Johannes Goj vor der Partie einige Sorgenfalten, standen doch einige Spielerinnen nicht zur Vergügung. „Ich hatte durch die Ausfälle etwas Angst vor dem Spiel. Aber meine Mannschaft hat dies gut weggesteckt, stark gespielt und verdient gewonnen“ Aber die Partie war kein Selbstläufer, vor allem vor der Pause, denn die Erlbacherinnen hielten gut dagegen und konnten die Führung durch Franziska Hofmann per Flachschuss ausgleichen.
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FC Thüringen Jena – SG Tanna/Oettersdorf 3:0 (1:0)
Nach dem Debakel der Vorwoche zeigt unsere Mannschaft die richtige Reaktion und geht vom Anpfiff weg konzentriert und engagiert zu Werke. Besonderes Augenmerk liegt in der Spielbesprechung auf eng stehenden 4er-Ketten, um die Lücken zwischen den einzelnen Spielern in beiden Reihen nicht wieder zu groß werden zu lassen.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten, unser Mittelfeld war auf einmal wieder komplett vorn, ist uns das auch sehr gut gelungen. Bis auf ein paar Schüsse der Heimelf brennt hinten nichts an.
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