Nachdem die Corona Beschränkungen Mitte 2021 deutlich gelockert wurden, fand die Saison 2021/ 2022 wieder statt. Natürlich gab es weitere Regeln, die es einzuhalten galt. Aber endlich rollte der Ball wieder. Mit entsprechendem Engagement gingen alle Spieler und Spielerinnen in die Meisterschaften.
Bei den Frauen meldeten wir die Mannschaft wieder in der Kleinfeldliga in Sachsen, da auch in dieser Saison nicht regelmäßig ausreichend Spielerinnen zur Verfügung standen. Leider konnte nur die Hinrunde gespielt und somit fanden nur 6 Spiele statt.
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Jahresrückblick Nachwuchs
Jahresrückblick Frauen
Wenn es ein Auf und Ab gibt, dann bei den Frauen!
Man denkt immer nach Corona ist vor Corona, aber das war wohl anders bei unseren Frauen. In der vergangenen Saison 21/22 waren wir noch Herbstmeister. Doch nachdem die Winterpause zu Ende war und man endlich wieder spielen durfte, unter Einhaltung von Hygienekonzepten, dachten sich unsere Frauen, wir knüpfen wieder an den Leistungen vor der Pause an. Ebenso dachte man, da sich einige Mannschaften leider aus dem Spielbetrieb zurückgezogen hatten, mehr Zeit zum Trainieren zu haben.
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Lärmkartierung 2022
Die Lärmkartierung für Thüringen zeigt anhand strategischer Lärmkarten die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz. pro Jahr.
Gemäß der 34. BImSchV, der „Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)“ und der „Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB)“ werden die Anzahl der Lärmbelasteten in 5 dB-Pegelklassen für jedes kartierte Gebiet für LDEN und LNIGHT vom TLUBN statistisch ermittelt. Auf dieser Basis prüfen die Gemeinden und Städte, ob ein Aktionsplan im Jahr nach der Kartierung aufgestellt werden soll.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind auf der Internetseite „Kartendienst des TLUBN“ veröffentlicht.
Amtliche Bekanntmachung
Ergänzungssatzung Stelzen „Flurstück 83/8“
gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Stelzen der Stadt Tanna
Öffentliche Auslegung des Entwurfes – Ergänzungssatzung Stelzen „Flurstück 83/8“ im Ortsteil Stelzen der Stadt Tanna gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Tanna hat in seiner 22. Sitzung am 29.11.2022 den Entwurf der Ergänzungssatzung Stelzen „Flurstück 83/8“ in der Fassung vom 05.09.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 bestimmt.
Die Entwurfsunterlagen der Ergänzungssatzung einschließlich der Begründung liegen zur Information der Öffentlichkeit in der Zeit vom
02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023
in der Stadtverwaltung Tanna – Bauamt / Liegenschaften (Zimmer 1.05) – Markt 1, 07922 Tanna, während der Dienststunden
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
und außerhalb der Dienststunden nach Terminlicher Vereinbarung öffentlich aus.
Auf der Internetseite der Stadt Tanna (www.stadt-tanna.de, unter Reiter „Stadtraum & Wirtschaft“ / „Stadtplanung & -entwicklung“ / „aktuelle Beteiligungsverfahren“) werden die Planunterlagen zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Während der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf verwiesen, dass Stellungnahmen nur während o.g. Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Tanna deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt.
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Dementsprechend wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar waren/sind abgesehen.
Tanna, den 20.12.2022
gez. Bernd Rudolph
Leiter Bauamt / Liegenschaften
Amtliche Bekanntmachung
Ergänzungssatzung Mielesdorf „Flurstücke 33/3 und 34/2“
gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Mielesdorf der Stadt Tanna
Öffentliche Auslegung des Entwurfes – Ergänzungssatzung Mielesdorf „Flurstücke 33/3 und 34/2“ im Ortsteil Mielesdorf der Stadt Tanna gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Tanna hat in seiner 22. Sitzung am 29.11.2022 den Entwurf der Ergänzungssatzung Mielesdorf „Flurstücke 33/3 und 34/2“ in der Fassung vom 10.06.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 bestimmt.
Die Entwurfsunterlagen der Ergänzungssatzung einschließlich der Begründung liegen zur Information der Öffentlichkeit in der Zeit vom
02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023
in der Stadtverwaltung Tanna – Bauamt / Liegenschaften (Zimmer 1.05) – Markt 1, 07922 Tanna, während der Dienststunden
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
und außerhalb der Dienststunden nach Terminlicher Vereinbarung öffentlich aus.
Auf der Internetseite der Stadt Tanna (www.stadt-tanna.de, unter Reiter „Stadtraum & Wirtschaft“ / „Stadtplanung & -entwicklung“ / „aktuelle Beteiligungsverfahren“) werden die Planunterlagen zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Während der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf verwiesen, dass Stellungnahmen nur während o.g. Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Tanna deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt.
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Dementsprechend wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar waren/sind abgesehen.
Tanna, den 20.12.2022
gez. Bernd Rudolph
Leiter Bauamt / Liegenschaften
Fröhliche Weihnachten
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SG Oettersdorf/Tanna/Schleiz/Zeulenroda – SG Empor Weimar 6:3 (4:1)
Text: Janina Geiler | Fotos: Ronny Degenkolb
Dass in dieser Liga Jeder Jeden schlagen kann weiß man bereits, aber wenn ein Verein wie Weimar zu Gast ist, zollt man doch erstmal Respekt. Das Trainerteam schickte die Mannschaft mit einem 1-4-2-3-1 auf den Kunstrasenplatz und die taktischen Anweisungen wurden sehr gut umgesetzt. Nur ein kleiner Blackout in der 4. Minute, als man auf Außen dem Gegenspieler zu viel Platz ließ, und schon lag man wieder einmal zurück.
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Bagger- und Baustoffe-Betrieb Andreas Richter unterstützt die E-Junioren
Wie zuletzt schon berichtet, läuft im grün-weißen Nachwuchsbereich derzeit das Projekt zur Generalüberholung und Neuausstattung unserer Juniorenmannschaften mit neuen Präsentationsanzügen. Die „alten“ haben nach vielen Jahren nun doch einmal ausgedient. Nach den F-Junioren (U9) dürfen sich jetzt auch unsere E-Junioren (U11) über neue Anzüge freuen. Unterstützt wurde die Anschaffung dankenswerter Weise durch Andreas Richter aus Oberkoskau mit seinem Bagger- und Baustoffe-Betrieb. Vielen Dank auch an dich, lieber Andreas, für diese Unterstützung unseres Vereinslebens!
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Adventsmusik am 4. Advent
Wir laden alle herzlich zur Adventsmusik am Sonntag, 18.12.2022 um 17:00 Uhr in die St. Andreaskirche in Tanna ein.
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Heimsieg gegen Zwackau – Dritter Sieg in Folge!
Im letzten Punktspiel des Jahres konnten die Tänner Herren erneut auftrumpfen. Gegen die Gäste aus Zwackau konnte ein sicherer Sieg mit guten 1685 Holz eingefahren werden. Von Spielbeginn an zeigten sich die Tänner konzentriert. Alle Tänner konnten die magische 400er- Marke überspielen und ihre direkten Duelle gewinnen. Tagesbester wurde Andreas Woydt mit starken 434 Holz, bei den Gästen war Jenny Filor mit guten 408 Holz erfolgreich. Die Tänner Herren starten im Januar von Tabellenplatz 2 der Kreisliga in die Rückrunde.
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