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02.01. Tom Ludwig

Gott sieht alles.

Liebe WhatsApp-Gemeinde, ein Mann bemerkt, dass der Nachbarjunge öfter heimlich Äpfel von seinem Baum klaut. Da hat er eine Idee. Er schreibt ein Schild, auf dem steht: „Gott sieht alles.“ und hängt es an den Apfelbaum. Am nächsten Morgen geht er zum Baum, da sieht er, wie mit Kinderschrift auf seinem Schild jemand geschrieben hat: „Aber er verrät mich nicht.“

Ein altes Kinderlied geht so: „Gib acht, kleines Auge, was du siehst, denn der Vater in dem Himmel schaut herab auf dich. Drum gib acht, kleines Auge, was du siehst. Gib acht, kleines Ohr, was du hörst, denn der Vater in dem Himmel schaut herab auf dich. Drum gib acht, kleines Ohr, was du hörst. Gib acht, kleine Hand, was du tust, denn der Vater in dem Himmel schaut herab auf dich. Drum gib acht, kleine Hand, was du tust.“

Ich habe das Lied noch in der Christenlehre gelernt. Aber je länger ich darüber nachdenken, desto kritischer sehe ich es. Was steckt da für ein Gottesbild dahinter? Ein Gott, der von oben herab auf uns Menschen sieht und genau darauf achtet, was wir für Fehler machen. Und dann? Müssen wir dann mit seiner Strafe rechnen? Vielleicht hat sich das Gottesbild ja geändert, weil sich auch die Gesellschaft geändert hat. Je autoritärer die Erziehung war, desto autoritärer hat man sich auch Gott vorgestellt. Aber trotzdem glaube ich, dass es noch viele Menschen gibt, die sich Gott so vorstellen. Naja und in der Bibel, besonders im Alten Testament, ist Gott auch oft so dargestellt: Streng, hart, strafend, autoritär. Die Jahreslosung für das neue Jahr steht auch im Alten Testament, und zwar in 1. Mose 16,13:

Du bist ein Gott, der mich sieht.

Man könnte diesen Vers auch so verstehen, dass Gott alles sieht und er nur darauf wartet, bis wir einen Fehler machen, um uns dann zu bestrafen. Aber ich glaube, so ist das nicht gemeint. Dieser Vers stammt aus der Geschichte von Sarah und Hagar. Es gab Eifersuchtsprobleme, weil Sarah keine Kinder bekommen konnte. Doch sie selbst kam auf die Idee, dass Abraham ihre Magd als Nebenfrau nehmen könnte, damit sie ihm ein Kind schenkt. Doch als Abraham darauf einging und Hagar schwanger wurde, wurde Sarah eifersüchtig und behandelte ihre Magd ziemlich schlecht. Hagar hielt es nicht mehr aus und floh in die Wüste. In dieser Notsituation, mitten in der Wüste, als Hagar allein war und nicht mehr wusste, wie es weitergehen sollte, da begegnete ihr Gott. Und er tröstete sie und machte ihr Mut. Und schließlich konnte sie im Vertrauen auf Gott diesen Satz beten: „Du bist ein Gott, der mich sieht.“

Hier geht es nicht um Kontrolle oder darum, dass Gott unsere Fehler sieht und sie bestraft, sondern hier geht es um Beistand, Hilfe, Ermutigung, Wertschätzung und um Liebe. Gott meint es gut mit mir. Er ist an meiner Seite, weil ich ihm wichtig bin und weil er mich liebt. Und wenn man diesen Vers so versteht, dann ist er unwahrscheinlich tröstlich und mutmachend. Der Herr der Welt sieht mich kleinen Menschen und er führt mich durch mein Leben und steht mir bei in guten und in schlechten Zeiten. Dafür bin ich Gott sehr dankbar.

In diesem Sinne euch allen ein gesegnetes neues Jahr.

Du siehst die Wunden (Text & Melodie: Danny Plett)

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48. Silvesterlauf voller Erfolg

Gespannt wie an vergleichbarer Stelle auch, blickten wir dem ersten Tannaer Silvesterlauf nach den beiden Jahren Corona-Pause bzgl. der Teilnehmerzahlen entgegen. Am Ende gab es nur strahlende Gesichter bei den Verantwortlichen. Über 350 Läufer und Nordic Walker nahmen bei winterlich viel zu warmen, für einen Volkslauf aber günstigen Temperaturen teil. Dementsprechend war auch die Zuschaueresonanz erfreulich.
Für uns als Verein ein schöner Erfolg! Ein großes Dankeschön geht an Frank Berka mit seinem Orga-Team und den vielen Helfern!
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Weihnachtsturnier

Alle Jahre wieder der Höhepunkt der Alten Herren, das Weihnachtsturnier, konnte auch in diesem Jahr erfolgreich absolviert werden.
4 Mannschaften nahmen teil: ein Team der Übungsleiter, eine Oettersdorfer Mannschaft als Teil unserer AH-Spielgemeinschaft und zwei Mannschaften des Tannaer Vereins. Insgesamt gesehen war es ein ausgeglichenes und spannendes Turnier.
Leichte Favoriten waren die Übungsleiter, die auch als Titelverteidiger aus dem Vorahr antraten. Sie mussten aber bis zum letzten Spiel kämpfen und dieses gegen das Team von André Zapf gewinnen, was sie auch souverän meisterten.
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Jahresrückblick des Vorstandes

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Tannaer Bürger,
endlich wieder ein Jahr, in dem unser Vereinssport in geregelten Bahnen verlief. Training und Wettkampf fanden nahezu unter „Normalbedingungen“ statt. Selten musste ein Spiel wegen Corona verlegt werden. Die Mitgliederzahl stieg, wie in der Übersicht dargestellt, auf im Moment 368. Durch Corona hatten wir so gut wie keine Austritte. Ich möchte mich hier noch mal bei allen Vereinsmitgliedern für ihr Verständnis recht herzlich bedanken. Eine kleine Mitgliederstatistik findet ihr im Anschluss.
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Jahresrückblick Nachwuchs

Nachdem die Corona Beschränkungen Mitte 2021 deutlich gelockert wurden, fand die Saison 2021/ 2022 wieder statt. Natürlich gab es weitere Regeln, die es einzuhalten galt. Aber endlich rollte der Ball wieder. Mit entsprechendem Engagement gingen alle Spieler und Spielerinnen in die Meisterschaften.
Bei den Frauen meldeten wir die Mannschaft wieder in der Kleinfeldliga in Sachsen, da auch in dieser Saison nicht regelmäßig ausreichend Spielerinnen zur Verfügung standen. Leider konnte nur die Hinrunde gespielt und somit fanden nur 6 Spiele statt.
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Jahresrückblick Frauen

Wenn es ein Auf und Ab gibt, dann bei den Frauen!
Man denkt immer nach Corona ist vor Corona, aber das war wohl anders bei unseren Frauen. In der vergangenen Saison 21/22 waren wir noch Herbstmeister. Doch nachdem die Winterpause zu Ende war und man endlich wieder spielen durfte, unter Einhaltung von Hygienekonzepten, dachten sich unsere Frauen, wir knüpfen wieder an den Leistungen vor der Pause an. Ebenso dachte man, da sich einige Mannschaften leider aus dem Spielbetrieb zurückgezogen hatten, mehr Zeit zum Trainieren zu haben.
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Lärmkartierung 2022

Die Lärmkartierung für Thüringen zeigt anhand strategischer Lärmkarten die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz. pro Jahr.

Gemäß der 34. BImSchV, der „Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)“ und der „Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB)“ werden die Anzahl der Lärmbelasteten in 5 dB-Pegelklassen für jedes kartierte Gebiet für LDEN und LNIGHT vom TLUBN statistisch ermittelt. Auf dieser Basis prüfen die Gemeinden und Städte, ob ein Aktionsplan im Jahr nach der Kartierung aufgestellt werden soll.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind auf der Internetseite „Kartendienst des TLUBN“ veröffentlicht.

Amtliche Bekanntmachung

Ergänzungssatzung Stelzen „Flurstück 83/8“
gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Stelzen der Stadt Tanna


Öffentliche Auslegung des Entwurfes – Ergänzungssatzung Stelzen „Flurstück 83/8“ im Ortsteil Stelzen der Stadt Tanna gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Tanna hat in seiner 22. Sitzung am 29.11.2022 den Entwurf der Ergänzungssatzung Stelzen „Flurstück 83/8“ in der Fassung vom 05.09.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 bestimmt.

Die Entwurfsunterlagen der Ergänzungssatzung einschließlich der Begründung liegen zur Information der Öffentlichkeit in der Zeit vom

02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023

in der Stadtverwaltung Tanna – Bauamt / Liegenschaften (Zimmer 1.05) – Markt 1, 07922 Tanna, während der Dienststunden

Montag               nach Vereinbarung

Dienstag             9.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch             nach Vereinbarung

Donnerstag         9.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                9.00 – 12.00 Uhr

und außerhalb der Dienststunden nach Terminlicher Vereinbarung öffentlich aus.

Auf der Internetseite der Stadt Tanna (www.stadt-tanna.de, unter Reiter „Stadtraum & Wirtschaft“ / „Stadtplanung & -entwicklung“ / „aktuelle Beteiligungsverfahren“) werden die Planunterlagen zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf verwiesen, dass Stellungnahmen nur während o.g. Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Tanna deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt.

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Dementsprechend wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar waren/sind abgesehen.

Tanna, den 20.12.2022

gez. Bernd Rudolph

Leiter Bauamt / Liegenschaften

Amtliche Bekanntmachung

Ergänzungssatzung Mielesdorf „Flurstücke 33/3 und 34/2“
gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Mielesdorf der Stadt Tanna


Öffentliche Auslegung des Entwurfes – Ergänzungssatzung Mielesdorf „Flurstücke 33/3 und 34/2“ im Ortsteil Mielesdorf der Stadt Tanna gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Tanna hat in seiner 22. Sitzung am 29.11.2022 den Entwurf der Ergänzungssatzung Mielesdorf „Flurstücke 33/3 und 34/2“ in der Fassung vom 10.06.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 bestimmt.

Die Entwurfsunterlagen der Ergänzungssatzung einschließlich der Begründung liegen zur Information der Öffentlichkeit in der Zeit vom

02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023

in der Stadtverwaltung Tanna – Bauamt / Liegenschaften (Zimmer 1.05) – Markt 1, 07922 Tanna, während der Dienststunden

Montag               nach Vereinbarung

Dienstag             9.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch             nach Vereinbarung

Donnerstag         9.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr

Freitag                9.00 – 12.00 Uhr

und außerhalb der Dienststunden nach Terminlicher Vereinbarung öffentlich aus.

Auf der Internetseite der Stadt Tanna (www.stadt-tanna.de, unter Reiter „Stadtraum & Wirtschaft“ / „Stadtplanung & -entwicklung“ / „aktuelle Beteiligungsverfahren“) werden die Planunterlagen zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf verwiesen, dass Stellungnahmen nur während o.g. Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Tanna deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt.

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Dementsprechend wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar waren/sind abgesehen.

Tanna, den 20.12.2022

gez. Bernd Rudolph

Leiter Bauamt / Liegenschaften

Fröhliche Weihnachten

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