Hinweise zu den Wahlräumen


Bundestagswahl am 26. September 2021



Aufgrund der Änderung des § 68 der Bundeswahlordnung, darf in Wahlräumen mit weniger als 50 abgegebenen Stimmen keine Stimmauszählung erfolgen.


Deshalb wurde seitens des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises, welches für die Durchführung der Wahl zuständig ist, angeregt, die Wahlraumstruktur zu überdenken.


Die Öffnung des Wahlraumes „Spielmes“ wurde uns aufgrund der geringen Anzahl an Wahlberechtigten leider untersagt.
Deshalb werden alle Einwohner in Spielmes dem Wahlraum Stelzen zugeordnet und können dort ihre Stimmen abgeben. Alternativ besteht ebenso die Möglichkeit per Briefwahl an der Abstimmung teilzunehmen.

Alle anderen Wahlräume werden, nach Abstimmung mit dem Stadtrat, regulär geöffnet.

Um auch zukünftig die Öffnung aller Wahlräume zu ermöglich, bitten wir Sie die angebotenen Wahlmöglichkeiten in Ihren Ortsteilen zu nutzen.

Stadtverwaltung Tanna

Michael Groth


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