Corona-Soforthilfe für Thüringer Unternehmen

Das Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft ist gestartet. Ab sofort können Thüringer Unternehmen den entsprechenden Antrag stellen. Das Programm ist ausdrücklich nur auf Unternehmen beschränkt, die durch die Corona-Krise unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind und denen mit der Einmalzahlung über die ersten Hürden geholfen werden soll.

Es richtet sich an gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein. Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) – auf bis zu 5.000 (bis 5 Beschäftigte), 10.000 (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte).

Bei der Antragstellung muss die Schadenshöhe beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.

Die Antragstellung kann direkt über die Handwerkskammern, die IHK sowie bei der Thüringer Aufbaubank erfolgen.

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